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Sport65 - Shop & Reisen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sport65 GmbH & Co KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich, Identifikation

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Sport65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG.

Des Weiteren gelten die ergänzenden Bedingungen für

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

Vertragspartner ist die Sport65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 8, D-69469 Weinheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Registernummer HRA 431192.

§2 Anwendbares Recht, Wirksamkeit des Vertrages

Vertragsverhältnisse unterliegen ausschließlich deutschem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten Sie uns gegenüber einen Anspruch im Ausland gerichtlich geltend machen und sich unsere Haftung dem Grunde nach aus zwingendem ausländischem Recht ergeben, findet bezüglich des Haftungsumfangs und sonstiger Rechtsfolgen dennoch ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sollte eine der Vertragsregelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsre-gelungen davon unberührt.

§3 Umsatzsteuer

Sämtliche Preisangaben bei Shop Artikeln beinhalten die zurzeit in Deutschland gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

Sport65 Reisen sind Pauschalreisen und unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

§4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Sie sind nicht befugt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte können Sie nur geltend machen, soweit diese auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§5 Gutscheine, Rabattcoupons, Gutschriften, Rabattaktionen, Kundenkarten

§5.1 Gutscheine

Können über das Sport65 Shopsystem oder direkt im Sport65 Shop erstanden werden. Die Gültigkeit beläuft sich auf 3 Jahre nach Ausstellung. Sie sind einlösbar auf alle Artikel im Sport65 Online-Shop, im Sport 65 Shop in Weinheim (auch auf Service, Miete und Werkstattarbeiten) und bei allen Sport65 Ski & Sportreise sowie Freeridecamps. Eine Teileinlösung ist möglich, Barauszahlungen sind jedoch nicht möglich. Die Gutscheine sind übertragbar auf andere Personen und müssen selbst aufbewahrt werden, Sport65 speichert keine Gutscheinwerte.

§5.2 Rabattcoupons aus dem Sport65 Online-Shop

Gelten ausschließlich bei Einlösung über den Sport65 Online-Shop auf alle bestellbaren oder buchbaren Artikel und Reisen. Die Gültigkeit dieser Rabattcoupons beläuft sich auf max. 1 Jahr nach Ausstellung, bzw. wenn der Coupon zeitlich anders begrenzt ist auf diese Zeit. Eine Teileinlösung ist möglich. Diese Rabattcoupons sind nicht übertragbar auf andere Personen und können nicht mit anderen Rabattcoupons kombiniert und kumuliert werden.

§5.3 Gutschriften aus Umtausch, "Buy & Try" oder Kulanzgutschriften

Die Gültigkeit beläuft sich auf 1 Jahr nach Ausstellung. Sie sind einlösbar auf alle Artikel im Sport65 Online-Shop, im Sport 65 Shop in Weinheim (auch auf Service, Miete und Werkstattarbeiten) und bei allen Sport65 Ski & Sportreise sowie Freeridecamps. Eine Teileinlösung ist möglich, Barauszahlungen sind jedoch nicht möglich. Die Gutschriften sind übertragbar auf andere Personen und müssen selbst aufbewahrt werden, Sport65 speichert keine Gutscheinwerte.

§5.4 Rabattaktionen der Sport65 GmbH & CO KG

Sind nicht, oder nur nach Rücksprache mit der Sport65 GmbH & CO KG kombinierbar und es besteht kein Rechtsanspruch auf Aktionen. Rabattaktionen zählen nur, solange Vorrat reicht.

§5.5 Kundenkarten

Sind nur nach Rücksprache mit der Sport65 GmbH & CO KG verwendbar und beziehen sich nur auf reguläre Preise, reduzierte Ware ist ausgeschlossen. Gesonderte Regelungen können auf den Kundenkarten vermerkt sein. Ein Missbrauch einer Kundenkarte führt zu deren Entzug und kann rechtlich geahndet werden. Die Gültigkeit einer Kundenkarte kann jederzeit von Seiten der Sport65 GmbH & CO KG gekündigt werden.

§6 Hinweise zur Nutzung der Homepage

Für die Nutzung der Homepage der Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG und der darin bereitgestellten Informationen gelten die ins Impressum aufgenommenen Hinweise, die sie auf unserer Website einsehen können.

§7 Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre ist für uns sehr wichtig.

Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Telemediengesetz (TMG).

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.sport65.de/datenschutzerklaerung

§8 Nutzung von Bildern, Videos in Social Media, Website, Print

Sollten auf unseren Reisen, Veranstaltungen oder in unserem Shop Bilder oder Videos von uns, unseren Mitarbeitern gemacht werden, deren Urheber die Sport65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeiter sind, hat die Sport65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG das Recht, diese auf ihren Social Media Kanälen, Webseiten oder Printmedien zu nutzen. Sie stimmen der Nutzung dieser Bilder mit Zustimmung zu unseren AGBs zu.

Selbstverständlich können Sie dieser öffentlichen Nutzung widersprechen.

Ein Recht auf Schadenersatz entsteht dann nur, wenn Sie der Sport65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG einen objektiv entstandenen Schaden nachweisen können.

Sollten Sie uns Bilder zur Verfügung stellen, eine Eintragung in unseren Social Media Kanälen vornehmen oder dort Bilder einstellen oder uns Bilder zum Einstellen überlassen, übertragen Sie der Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG eine zeitlich und örtlich unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung Ihres Eintrags oder Ihrer Bilder für jegliche Zwecke online wie offline für den gesamten Zeitraum, in dem Sie Urheberrechtsinhaber sind. Die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG ist insbesondere berechtigt, den Text auch ohne Angabe des Verfassers oder des von Ihnen genutzten Synonyms zu verwenden und ihn zu kürzen. Gleiche gilt sinngemäß für Bilder. Die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG ist weiterhin berechtigt, Ihren Eintrag oder Ihre Bilder nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum auf ihrer Homepage anzuzeigen.

§9 Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.


Bedingungen für Reisebuchungen

§1 Zustandekommen des Vertrages, Reisebestätigung

Die Inhalte unseres Sport65 Online-Reisekataloges ist lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Erst Ihre Buchung stellt ein an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Eine etwaige Bestätigung Ihrer Buchung stellt nicht die Annahme Ihres Angebots dar. Der Reisevertrag kommt erst zu Stande, wenn wir Ihr Angebot ausdrücklich annehmen oder Ihnen eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zur Verfügung stellen.
Die Reisebestätigung werden wir Ihnen gemäß § 651 a Abs. 3 BGB bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss zukommen lassen. Diese Verpflichtung besteht jedoch gemäß § 6 Abs. 5 BGB-InfoV nicht, wenn Ihre Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.

§2 Vertragsparteien, Haftung für Mitreisende

Sollten Sie bei Ihrer Buchung weitere Reiseteilnehmer neben sich selbst angeben, kommt der Reisevertrag auch mit allen von Ihnen angegebenen Mitreisenden zustande. Für die Erfüllung der Vertragspflichten durch die Mitreisenden haften Sie wie für eigene Vertragspflichten, wenn Sie eine hierauf gerichtete ausdrückliche oder gesonderte Erklärung abgegeben haben.

§3 Reisepreis, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Verzug, Mahnkosten

Vor Beendigung der Reise dürfen wir Zahlungen auf den Reisepreis von Ihnen nur fordern oder annehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben haben, es sei denn die Reise dauert nicht mehr als 24 Stunden, schließt keine Übernachtung ein und der Reisepreis beträgt maximal

EUR 75,00. Mit Erhalt des Sicherungsscheins sind sie zur Zahlung des Reisepreises nach folgender Maßgabe verpflichtet:

§3.1 Geht Ihnen der Sicherungsschein mehr als 38 Tage vor Reisebeginn zu, sind sie verpflichtet, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Diese Anzahlung wird 10 Tage nach Erhalt des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen siehe Reiseausschreibung

§3.2 Geht Ihnen der Sicherungsschein weniger als 38 Tage aber mehr als 28 Tage vor Reisebeginn zu, sind sie verpflichtet, den gesamten Reisepreis bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

§3.3 Geht Ihnen der Sicherungsschein 28 Tage oder weniger vor Reisebeginn zu, wird der gesamte Reisepreis drei Kalendertage nach Erhalt des Sicherungsscheins spätestens jedoch einen Tag vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang bei uns maßgebend. Sollten Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, sind wir berechtigt, für jede Mahnung, die wir an Sie verschickt haben, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu berechnen, sofern Sie nicht nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind.

§4 Prospektvorbehalt

Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, insbesondere aus der Darstellung in unseren Prospekten und Internetausschreibungen. Daneben wird ihr Umfang durch entsprechende Angaben in der Reisebestätigung und unseren Allgemeinen Informationen bestimmt. Wir behalten uns jedoch vor, unsere Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot vor Ihrer Buchung zu ändern.

§5 Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Sollten nach Vertragsschluss unerhebliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags notwendig werden, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, können wir diese unerheblichen Änderungen und Abweichungen ohne weiteres vornehmen. Darunter fallen beispielsweise Änderungen der Fahrt- und Flugzeiten, soweit sie nicht mehr als 12 Stunden betragen, reine Umstellungen im Ablauf des Reiseprogramms oder ein Wechsel des Skigebiets wegen Schneemangels oder Lawinengefahr. Eventuelle Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben von dieser Änderungsbefugnis unberührt. Sollte eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung notwendig werden, sind Sie gemäß § 651 a Abs. 5 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.

§6 Preisänderungen nach Vertragsschluss

Sollten sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, erhöhen oder eine Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse zu einer Kostenerhöhung führen, behalten wir uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis angemessen nachfolgender Maßgabe zu erhöhen.

§6.1. Sollte nach Vertragsschluss eine Erhöhung der Beförderungskosten eintreten, werden wir den Erhöhungsbetrag durch die Zahl der von den Reiseteilnehmern im vorgesehenen Beförderungsmittel gebuchten Sitzplätze dividieren und den so ermittelten Kostenanteil auf den Reisepreis jedes Mitreisenden aufschlagen, der einen Sitzplatz gebucht hat. Sollten Sie die Reise als Gruppe gebucht haben, erhöht sich der mit Ihnen im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis um den Betrag, der dem Produkt der von Ihnen gebuchten Sitzanzahl und dem auf den gebuchten Einzelsitz entfallenden Kostenanteil entspricht.

§6.2 Sollte sich nach Vertragsschluss eine Kostenerhöhung wegen einer Anhebung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse ergeben, werden wir den Erhöhungsbetrag auf sämtliche Mitreisende nach Köpfen verteilen und den so ermittelten Kostenanteil auf den Reisepreis jedes Mitreisenden aufschlagen. Sollten Sie die Reise als Gruppe gebucht haben, erhöht sich der mit Ihnen im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis um den Betrag, der dem Produkt der Zahl Ihrer Gruppenmitglieder und dem auf jeden Mitreisenden entfallenden Kostenanteil entspricht.

§6.3 Sollte eine nachträgliche Änderung des Reisepreises notwendig werden, werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren. Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Außerdem muss Ihnen unsere Erhöhungserklärung spätestens bis zum 21. Tage vor dem geplanten Abreisetermin zugegangen sein.

§6.4 Sollten wir die Preise nachträglich um mehr als 5 % erhöhen, sind Sie gemäß § 651 a Abs. 5 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

§7 Rücktritt durch den Reisenden / Stornoregelungen

§7.1 Stornokostenregelung

Vor Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und ist an unsere unter Ziffer 1 der Allgemeinen Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln. Sollten Sie den Rücktritt erklären, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung können wir gem. § 651 i Abs. 3 BGB unter Berücksichtigung unserer gewöhnlich ersparten Aufwendungen und unseres durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglich Erwerbs als Vomhundertsatz des Reisepreises fordern. Die konkrete Höhe der pauschalen Entschädigungsleistung können Sie den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote entnehmen. Soweit dort keine Angaben vorhanden sind, gelten folgende pauschale Entschädigungsleistungen:

  • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
  • bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
  • bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
  • bei Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Entscheidend für die Berechnung der pauschalen Entschädigungsleistung ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die pauschalierte Entschädigungen an uns zu leisten, wenn Sie nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Entschädigungsanspruch entstanden ist, der die vorgenannten Pauschalen übersteigt.

§7.2 Gebühr für Stornorechnung

Im Falle einer Stornierung durch den Reisenden erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00.

§7.3 Gebühr für Stornierung von gebuchtem Mietmaterial

Sollte beim Abschluss des Buchungsvertrages Mietmaterial bestellt werden, welches später storniert wird, gilt unsere Regelung für storniertes Mietmaterial wie folgt:

Sollte bei der Reisebuchung Mietmaterial bestellt worden sein, dass dann nachträglich storniert wird, werden wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 erheben.

Eine Stornierung von Material ab 3 Tage vor der Abreise wird mit 80% des Mietpreises berechnet

Bei unbenütztem oder früher gebrachtem oder nicht jeden Reisetag benutztem Mietmaterial zahlt der Mieter den vollen Mietpreis, der im Mietvertrag eingetragen ist, bzw. in der Buchung vereinbart war.

§8 Reiserücktrittskostenversicherung

Um die mit einem Rücktritt verbundenen Stornokosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte beachten Sie, dass diese in den von uns genannten Reisepreisen nicht enthalten ist. Sie können diese jedoch direkt bei der Buchung oder auch noch später abschließen, soweit ein späterer Abschluss in der vom Versicherer angegebenen Frist liegt.

Sollten Buchungen mit Kreditkarte gezahlt werden ist Sport65 nicht dafür verantwortlich, ob eine Reiserücktrittversicherung dieses Kartenunternehmens im Stornofall greift.

§9 Vertragsübertragung durch den Reisenden

Als Reisender können Sie gemäß § 651 b Abs. 1 BGB verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unbeschadet der Möglichkeit dieses Verlangen bis zum Reisebeginn ausüben zu können, sind sie nach Treu und Glauben verpflichtet, die Ersetzung so rechtzeitig geltend zu machen, dass uns die Möglichkeit bleibt, den Ersatzteilnehmer und die Voraussetzung für das Bestehen unseres Widerspruchsrecht zu prüfen.

Sollte der Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintreten, haften Sie mit ihm gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten. Als Mehrkosten können wir insbesondere eine Entschädigung für unseren zusätzlichen Aufwand mit der Vertragsübertragung verlangen.

Gebühr für Namensänderung(en) der Buchung: Für eine Namensänderung stellen wir EUR 10,00 je geändertem Namen in Rechnung.

Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die pauschale Bearbeitungsgebühr an uns zu zahlen, wenn Sie nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§10 Umbuchung durch den Reisenden

Eine Berechtigung zur Umbuchung besteht für Sie als Reisenden von Gesetzes wegen nicht, denn diese stellt lediglich ein Angebot auf Änderung des Reisevertrages dar. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, ihren Wünschen im Zusammenhang mit der Reisegestaltung nachzukommen und auch nachträgliche Änderungen des Reisevertrages möglich zu machen. Wir müssen uns jedoch vorbehalten eine Änderung des Reisevertrages von der Zahlung eines angemessenen Entgelts abhängig zu machen.

Gebühr für Umbuchung: Für eine Umbuchung stellen wir EUR 10,00 in Rechnung.

Falls wir die von Ihnen gewünschte Umbuchung ohne gesondert vereinbartes Entgelt vornehmen können, sind wir berechtigt für den damit verbundenen Aufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zu verlangen, wenn Sie nicht nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§11 Teilleistungen nicht genutzt

Sollten Sie unsere Reiseleistungen teilweise nicht in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie Ihren Skipass oder inkludierte Heliflüge, Bergführerleistungen etc. aufgrund einer Verletzung, mangelndem Fahrkönnen, Fitnesszustand oder der örtlichen Schneeverhältnisse nicht nutzen. Wir werden uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder eine Erstattung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen unzulässig ist. Es gelten jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger.

Auf von Sport65 gemietetes Material, welches nicht genutzt wird besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung der Mietgebühr.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung einschließlich einer Reiseabbruchsversicherung.

§12 Fristlose Kündigung durch den Reiseveranstalter

Sollten Sie die Durchführung der Reise trotz einer vorausgegangenen Abmahnung nachhaltig stören oder in derart erheblichem Maß gegen den Reisevertrag verstoßen, dass eine Fortsetzung für uns unzumutbar erscheint, sind wir berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer berechtigten fristlosen Kündigung bleiben Sie zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet, soweit wir durch Ihre Kündigung keine Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der von Ihnen nicht mehr in Anspruch genommenen Leistung Vorteile erlangt haben.

§13 Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als Reisende/r als auch wir als Reisveranstalter den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, verlieren wir als Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, werden wir Sie insbesondere zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

§14 Rücktritt durch den Reiseveranstalter wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Sollte die von uns ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestreiseteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht werden, sind wir nach entsprechendem Hinweis in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Unsere Rücktrittserklärung muss Ihnen also spätestens bis zum 15 Tag vor Reisebeginn zugegangen sein. Den angezahlten Reisepreis erhalten Sie in diesem Fall unverzüglich zurück.

§15 Haftungsausschluss

Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körper, Leben, Gesundheit oder Ihr Recht in der sexuellen Selbstbestimmung betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit wir Ihren Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir den Schaden durch Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten verursacht haben. Kardinalpflichten sind beispielsweise Ihre Beförderung und Unterbringung sowie unsere Hinweis-, Aufklärungs- und Organisationspflichten.

Wir haften nicht für Schäden, die auf Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen zurückzuführen sind, wenn wir Ihnen diese Fremdleistungen lediglich vermittelt haben, es sei denn, in der Vermittlung liegt eine im Reisevertrag vereinbarte Kardinalpflicht.

§16 Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche

§16.1 Abhilfeverlangen und Mitwirkungspflichten

Wir sind gem. § 651 c verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie ihre zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Sollte die Reise trotz unserer Bemühungen nicht von dieser Beschaffenheit sein, können Sie grundsätzlich Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Unter allgemeinen Schadensminderungsgesichtspunkten sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um bei evtl. auftretenden Reisestörungen etwaige Schäden zu vermeiden, gering zu halten und zur Behebung der Störung beizutragen. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies ist zum einen bei der evtl. vor Ort befindlichen Reiseleitung möglich. Sofern der Reisevertrag keine Reiseleitung vorsieht, sollten Sie sich an den Leistungsträger vor Ort wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen.

Soweit Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bitten wir darum, dass Sie die im Reisevoucher/Buchungsbestätigung genannte Reisenummer und das Reiseziel angeben.

§16.2 Minderung

Für die Zeit, in der ein Mangel der Reise vorliegt, mindert sich der Reisepreis für die Dauer des Mangels. Die Minderung tritt jedoch nicht ein, soweit Sie die Mangelanzeige schuldhaft unterlassen haben.

§16.3 Kündigung wegen Mangels

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen, wenn wir nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leisten konnten. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn uns die Abhilfe von vorneherein unmöglich ist oder wir diese verweigert haben oder Sie ein besonderes Interesse an der Kündigung des Vertrages darlegen können. Das gleiche gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Wie bei der Kündigung wegen höherer Gewalt verlieren wir als Reiseveranstalter auch bei einer Kündigung wegen Mangels den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

Auch in diesem Fall sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasst, werden wir Sie insbesondere zurückbefördern. Die Mehrkosten fallen bei einer mangelbedingten Kündigung uns zur Last.

§16.4 Schadensersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung von uns verlangen, es sei denn, dass wir den Mangel der Reise nicht zu vertreten haben.

§16.5 Ausschlussfrist, Verjährung

Ansprüche wegen eines Reisemangels müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Sollten Sie diese Frist versäumen, können Sie die Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.

Ihre Ansprüche wegen Reisemängel verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

§17 Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Blacklist)

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald uns die Fluggesellschaft, die den Flug durchführen wird, bekannt ist, werden wir Sie über deren Identität informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass die ausführende Fluggesellschaft wechselt.

Die sog. Blacklist ist unter anderem auf folgender Internetseite abrufbar:
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/search_en

§18 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Wenn Sie Angehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften sind, in dem die Reise angeboten wird, sind wir verpflichtet, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Sollten Sie einem anderen Staat angehören, können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat Auskunft erteilen lassen. Unsere Informationspflicht ändert nichts daran, dass Sie dafür verantwortlich sind, sich die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen und mitzuführen und evtl. erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll und die Visavorschriften zu beachten.

Ergänzung der §§ 12, 13, 14:

Der Veranstalter erstattet keinen Ersatz für eventuell vorab gebuchte Transport oder Transferkosten - diese können in keinem Fall an Sport65 abgetreten werden, so lange der Reiserücktritt durch den Veranstalter in der hier angegebenen Frist liegt. Dies gilt auch für Reisen, bei denen Sport65 nur als Vermittler auftritt.


Bedingungen für Kauf von Waren und Dienstleistungen

§1 Zustandekommen des Vertrages

Die Inhalte des Sport65 Online-Shops sind lediglich die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Erst Ihre Bestellung stellt ein an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine etwaige Bestätigung Ihrer Bestellung stellt nicht die Annahme Ihres Angebots dar. Ein Kaufvertrag über Waren, die in unseren Online-Shops eingestellt sind, kommt erst zu Stande, wenn wir die bestellte Ware an Sie ausgeliefert oder das Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich in Textform bestätigt haben.

Preise:

Es gelten die auf der Website ausgezeichneten Preise und Leistungen zzgl. der nach Produkt und Liefergebiet gestaffelten Versandkosten.

Alle Preise sind in EUR ausgezeichnet und verstehen sich für EU-Länder inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Staffelpreise gelten vorausgesetzt des Vorrates.

§2 Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihren Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Sport 65 Shop & Reisen GmbH & Co. KG, Am Hauptbahnhof 8, D-69469 Weinheim,

E-Mail: info@sport65.de, Tel: +49 (6201) 18595, Fax: +49 (6201) 185953

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das bei der Lieferung beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§2.1 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

§2.2 Wertverlust:

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist

§2.3 Rücksendung:

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Rücksendung muss erfolgen an:

Sport65 Shop&Reisen GmbH & Co. KG

Am Hauptbahnhof 8

D-69469 Weinheim

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

§2.3.1 Rücksendekosten

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Diese Kosten schätzen wir (je nach Absenderland und Dienstleister):

  • Bei Bindungen und Bindungszubehör, Tennis-, Squashrackets, Skistöcke, Haftfelle, Wachs, Bekleidung, Helme/Brillen, Zubehör und Kleinteile: ca. EUR 7,00
  • Bei Skischuhen, Rucksäcke, Taschen: ca. EUR 12,00
  • Bei Ski/Skisets und anderen großen Artikeln: ca. EUR 25,00

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

§2.3.2 Bestellungen mit Lieferung in Nicht-EU Staaten:

Rücksendungen aufgrund Nicht-Gefallens oder Nicht-Passens werden von uns in keinem Fall ohne vorherige Kontaktaufnahme angenommen. Die ursprünglichen Versandkosten der Bestellung werden nur bei Reklamation aufgrund Qualitätsmangel erstattet.

§2.4 Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Vom Umtausch/Widerruf ausgeschlossen sind Skisets (Ski mit montierter Bindung, genauso wie zugeschnittene Steigfelle) die speziell nach dem Kundenwunsch und Kundenangaben gefertigt, bzw. montiert wurden.

Die Widerrufsregelung gilt nur bei Verkauf in EU Staaten. Nicht-EU Staaten sind davon ausgenommen.

Ende der Widerrufsbelehrung

§3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse. Kosten für Lieferung und Versand haben wir unter dem Link Lieferkosten hinterlegt.

§4 Gewährleistungsbedingungen

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Deshalb begründen Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder mangelnde bzw. falsche Pflege zurückzuführen sind, keine Gewährleistungsansprüche. Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

§5 Haftungsausschluss

Unabhängig von Ihren Gewährleistungsansprüchen wegen etwaiger Mängeln bzw. über diese hinaus haftet die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG Ihnen gegenüber für sämtliche Schäden die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung auftreten, unabhängig davon, ob diese auf einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung beruhen, nach folgender Maßgabe.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, arglistigem Verschweigen eines Mangels der bestellten Ware sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden und nicht in den Anwendungsbereich des vorangegangenen Absatzes fallen, haftet die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Soweit die Haftung für die Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sport 65 Shop und Reisen GmbH & Co. KG.


Mietbedingungen für Wintersportgeräte

§1 Mietreservierung

Der Mieter bestellt mit Bestätigung durch Sport65 seinen Mietgegenstand für den von ihm angegebenen Zeitraum. Eine fixe Reservierung ist nur durch eine Anzahlung in Höhe von EUR 20,00 oder die direkte volle Bezahlung möglich und wird durch eine Bestätigung von Sport65 wirksam. Diese Reservierung kann entweder im Sport65 Geschäft oder über die Sport65 Website getätigt werden und wird nur mit Anzahlung oder voller Zahlung des Mietpreises gültig.

Telefonische Reservierungen können nicht angenommen werden.

§2 Mietzeitraum Wintersportausrüstung

§2.1 Es zählen nur ganze Tage, an denen Sie ein Mietobjekt zur Nutzung haben, d.h. den Abhol- und Rückgabetag zahlen Sie nicht.

Beispiel:

  • Freitag abholen, Montag bringen = 2 Tage Miete
    Donnerstag abholen, Montag bringen = 3 Tage Miete usw.
  • Wochenpauschale: Freitag oder Samstag abholen, Montag die Woche darauf zurückbringen.
  • 9-14 Tages Pauschale: Sie brauchen die Ausrüstung länger als 1 Woche.
  • Tagesmiete: Nur bei Abholung ab 15 Uhr und Rückgabe bis 18 Uhr am nächsten Werktag möglich.

§2.2 Rückgabe Wintersportausrüstung

Ist immer der erste Werktag nach dem letzten Miettag bis 18 Uhr. Sollte der Rückgabetag auf einen Feiertag fallen wird dieser von uns u.U. mitberechnet. Wir melden uns dann umgehend bei ihnen.

§3 Stornierung von reserviertem Mietmaterial / Stornoregelungen

Bei nicht genutztem oder früher zurück gebrachtem Mietmaterial zahlt der Mieter den vollen Mietpreis, der im Mietvertrag eingetragen ist.

Bei Stornierung von bestelltem, bestätigten Mietmaterial aus verschiedenen Gründen (u.a. höhere Gewalt) gilt folgendes:

§3.1 Stornokosten Sport65 Mietmaterial Wintersport

Eine Stornierung von bestelltem, bestätigten Mietmaterial muss schriftlich per E-Mail getätigt werden, telefonische Stornierung wird nicht angenommen.

  • bis zum 15. Tag vor Mietbeginn EUR 20,00 Stornokosten pauschal
  • bis zum 3. Tag vor Mietbeginn EUR 30,00 Stornokosten pauschal
  • Nicht abgeholtes reserviertes Material bis zum Tag des Mietbeginns:
    Stornokosten 80% des Mietpreises.

§3.2 Stornierung von bestelltem Wintersport Mietmaterial für Sport65 Reisen

Sollte bei der Reisebuchung Mietmaterial bestellt worden sein, das dann nachträglich storniert wird, werden Stornokosten von EUR 10,00 erhoben. Eine Stornierung von Material ab 3 Tage vor der Abreise wird mit 80% Stornokosten des Mietpreises berechnet.

§3.3 Erstattung aus storniertem Mietmaterial

Stornokosten werden gemäß § 3.1 und § 3.2 erhoben, die Differenz zum bereits gezahlten Mietpreis wird als Gutschrift bei Sport65 ausgestellt (siehe § 5.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

§4 Sport65 "Try & Buy"

Bei Kauf innerhalb 3 Tagen nach Rückgabe des Mietgegenstandes oder eines vergleichbaren Modells rechnen wir den gezahlten Mietpreis an (abzüglich Versicherung, kann nicht kumuliert werden).

§5 Sport65 "Buy & Try" ROYALE

Die "Buy & Try" Gebühr wird dem vorher entrichteten Kaufpreis des Skis abgezogen. Über die gesamte Restsumme erstellen wir eine Gutschrift, die in unserem Shop oder bei unseren Reisen eingelöst werden können.

(siehe §5.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

§6 Bindungseinstellung

Alle Sport65 Mietski sind gemäß Vorschriften geeicht und die Funktionalität Ski-Bindung ist geprüft. Wenn der Mieter keinen Schuh und alle persönl. Angaben zur Sicherheitseinstellung bei der Abholung des Mietgegenstandes mitbringt, kann keine maschinelle Sicherheits-Überprüfung vorgenommen werden. Bei Sport65 Reisen wird die Skibindung bei der Abholung des Skis im Sport65 Shop maschinell eingestellt. Sollte der Ski unterwegs eingestellt werden, kann dies ausschließlich nach Gewicht, Alter, Geschlecht, Schuhgröße, Fahrkönnen manuell erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie keine Sicherheitseinstellung nach ISO/ÖNorm. Die Sport65 Reiseleiter haften nicht für Bindungseinstellungen. Sie sollten vor Ort eine sichere Einstellung in einem Sportgeschäft auf eigene Kosten vornehmen lassen.

Die Benutzung der Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr.

§7 Versicherung/Haftung des Mieters

Der gemietete Gegenstand ist nicht durch den Vermieter versichert. Der Mieter haftet selbst und in Höhe des neuwertigen Einstandspreises des Gegenstandes bei Schäden (Bruch, deformierte Kanten, extrem tiefe Belagschäden, Stockbruch etc.), bei Verlust im Gelände (auch eines einzelnen Skis), bei Diebstahl des Mietgegenstandes sowie bei Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Bei starker Beschädigung des Mietgegenstandes sind die Reparaturkosten, die über dem normalen Reparaturaufwand liegen zu entrichten. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Skiversicherung, die bei uns mit der Abholung des gemieteten Gegenstandes abgeschlossen werden kann.

DSV Ski- und Snowboardversicherung

Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung gegen Bruch, irreparable Schäden und Diebstahl der Sport65 Mietausrüstung und Bergungskosten während einer Reise oder auch bei der Miete in unserem Geschäft.

Es gelten die Bedingungen und AGBs der DSV Skiversicherung, die mit Bestellung akzeptiert werden.

Sport65 tritt hier nur als Vermittler auf und schließt diese Versicherung mit Einwilligung des Mieters. Eine fristgerechte Kündigung ist Sache des Versicherungsnehmers. Laufzeit 12 Monate, es gelten die Versicherungsbedingungen der DSV Versicherung.

Details siehe www.ski-online.de/skiversicherung.

Der Abschluss während einer Sport65 Reise ist nicht möglich!

§8 Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen, Mietzeitverlängerungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.


Mietbedingungen für Bikes

§1 Der Mietgegenstand und seine bestimmungsgemäße Benutzung

Der Mieter erkennt durch Übernahme (nach Funktionstest und/oder Probefahrt) des Mietgegenstandes an, dass dieser sich in einem mangelfreien, sauberen, ordnungsgemäßen, fahr- bzw. nutzungsbereiten und verkehrssichern Zustand befindet.

  • Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr.
  • Er versichert in den ordnungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes eingewiesen zu sein.
  • Er versichert weiterhin ausreichend informiert über den Einsatz von Schutzvorrichtungen und Kleidung bei Verwendung des Mietgegenstandes zu sein. Bei geführten Touren ist ein Helm ausdrücklich empfohlen.
  • Der Mieter darf den Mietgegenstand nur in gebrauchs- und/bzw. verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung benutzen.
  • Eine Weitervermietung an Dritte ist untersagt.
  • Das Bike darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, zu Sportveranstaltungen, im gewerblichen Bereich bzw. Verkehr, für Verwendung im Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
  • Der Einsatz in Bikeparks (z.B. Beerfelden, Fürth) und auf ausgewiesenen Downhillstrecken ist untersagt.

§2 Preise, Kaution, Reservierung, Vertragsabschluss

§2.1 Die Berechnung und die Angabe von Preisen sind der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen und/oder auf der Homepage des Vermieters einzusehen. Mietpreise in Angeboten gelten für den jeweils angefragten Mietzeitraum, für den jeweiligen Anfragenden als verbindliche Angabe.

§2.2 Alle Mietpreise, Dienstleistungen und sonstige Preisangaben beinhalten die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer. Die Bezahlung des Mietpreises muss mit Mietbeginn beglichen sein. Die Zahlung kann per Barzahlung, Kredit- und/oder EC-Kartenzahlung am Tag der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter an der Kasse des Vermieters erfolgen.

§2.3 Bei Abholung ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Pass) vorzulegen und eine Kaution zu hinterlegen.

§2.4 Bei Reservierung ist ein Zeitpunkt der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Mieter zu vereinbaren. Wird dieser Zeitpunkt ohne Rückmeldung beim Vermieter und Kenntnisnahme dessen um mehr als 30 Minuten überschritten muss der Vermieter von einer stillschweigenden Stornierung durch den Mieter ausgehen. Der Vermieter ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt frei über den reservierten Mietgegenstand zu verfügen und zur Verhinderung wirtschaftlicher Verluste weiter zu vermieten.

§2.5 Die Kaution kann bei Beschädigungen des Mietgegenstandes in Höhe der Reparaturkosten teilweise oder in vollem Umfang einbehalten werden. Ebenso ist es möglich, dass zusätzliche Kosten für die Reparatur aufkommen, diese sind vom Mieter unverzüglich zu begleichen.

§3 Pflichten des Mieters

§3.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und zu verwenden.

§3.2 Während der Nichtverwendung durch den Mieter ist der Mietgegenstand vor Beschädigung und Zugriffen Unbefugter sicher zu verwahren, müssen dazu außerhalb geschlossener Räume an massiven, feststehenden Gegenständen mit den mitvermieteten Schlössern gesichert werden. Bei mehrtägiger Nutzung des/der Mietgegenstände sind diese des Nachts in verschlossenen Räumen (Fahrradkeller) gesichert zu verwahren.

§3.3 Der Mieter verpflichtet sich, aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Mietgegenstandes dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

§3.4 Der Mieter sichert das Bike stets gegen Diebstahl.

§4 Reparaturen bei Defekten

§4.1 Wird eine Reparatur des Mietgegenstandes während oder nach der Mietdauer notwendig, so trägt der Mieter die Kosten der Instandsetzung.

§4.2 Ein Recht auf Tausch des Mietgegenstandes vor Ort auf Seiten des Mieters besteht nicht. Eine Rückbringung des Mietgegenstandes zum Vermieter auf Kosten und Verantwortung des Mieters ist zu organisieren.

§4.3 Eigenmächtig vom Mieter ausgeführte Reparaturen ohne erteilte Zustimmung des Vermieters werden grundsätzlich nicht vom Vermieter ersetzt.

§4.4 Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ansprüche auf Schadenersatz durch Gewinn-/Umsatzverlust bei Verlust und/oder Beschädigung des Mietgegenstandes durch unsachgemäße Benutzung gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

§5 Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, neben der Polizei auch den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Mietgegenstand in einen Unfall verwickelt und Dritte zu Schaden gekommen sind oder der Mietgegenstand durch einen Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die ggf. vorhandenen amtlichen Kennzeichen etwaiger beteiligter Fahrzeuge enthalten. Missachtet der Mieter diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden gegenüber dem Vermieter.

§6 Haftung

§6.1 Eine Haftung des Vermieters entfällt im Fall einer unbefugten und/oder unsachgemäßen Benutzung des Mietgegenstandes. Befindet sich der Mietgegenstand in Benutzung des Mieters, ist der Vermieter von jeglicher Haftung bei Personen und/oder Sachschäden gegenüber dem Mieter und/oder Dritten befreit.

§6.2 Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurück zu geben, in dem er es übernommen hat. Ebenso haftet der Mieter für Schäden aus Diebstahl, Beschädigung, Teilverlust und/oder Verlust des Mietgegenstandes, während der Zeit zwischen Übernahme des Mietgegenstandes vom Vermieter bis zu dessen Rückgabe bei diesem, für die Kosten der Wiederinstandsetzung, der Wiederbeschaffung durch den Vermieter sowie für die entfallenen Mietkosten maximal bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes des Mietgegenstandes.

§6.3 Bei Verlust eines Mietgegenstandes haftet der Mieter bis maximal zur Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes. Bei Beschädigung bzw./und Teilverlust des Selbigen bis zur Höhe dessen Instandsetzung (Material und Lohnkosten) bzw. Wiederbeschaffung.

§6.4 Bei Verlust von Schlüsseln werden dem Mieter für jedes betreffende Schloss die Kosten zur Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

§6.5 Das Bike ist gereinigt an den Vermieter bei Ende der Mietzeit zu übergeben. Ist das Bike jedoch bei Rückgabe verschmutzt, behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungsgebühr von pauschal EUR 10,00 dem Mieter zur Wiederherstellung des Mietzustandes in Rechnung zu stellen.

§6.6 Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen.

§7 Versicherung / Haftungsreduzierung

§7.1 Der Mieter hat die Möglichkeit beim Vermieter eine Versicherung für Diebstahl und Schäden ohne Selbstbeteiligung an der Mietsache zu erwerben.

§7.2 Abgesicherte Schäden am Fahrrad wie Unfälle oder Diebstahl trotz sachgerechter Verwendung des Mietgegenstandes (Schäden aus unsachgemäßer Verwendung - §3 und/oder Nichtbeachtung der Regelung aus §5 - sind nicht versichert). Ebenso sind Personenschäden und/oder Schäden an weiteren Sachen nicht versichert.

§7.3 Nicht abgesichert sind folgende Fälle:

  • Schäden aus unsachgemäßer Verwendung wie in §3 beschrieben
  • Schäden aus Nichtbeachtung von §5 Unfall/Diebstahl
  • Personenschäden und/oder Schäden an weiteren Sachen nicht versichert
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Arglistige Täuschung
  • Schäden bei Veranstaltungen mit Renncharakter oder Wettbewerben.
  • Höchstgeschwindigkeitsfahrten (auch Downhill-Fahrten)
  • Schäden, die nicht die Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder sonstige Schönheitsschäden)
  • Schäden, für die ein Dritter haftet
  • Schäden, die durch Alkoholkonsum oder Drogen entstehen

§7.4 Preise für die Absicherung werden der aktuellen Preisliste entnommen.

§8 Geführte Touren und Guiding

Für die Buchung geführter Touren gelten die gleichen Nutzungsbestimmungen. Den Guides ist während des gesamten Veranstaltungszeitraums Folge zu leisten. Der Mieter handelt trotz des Guiding handelt stest eigenverantwortlich. Die Sport65 Guides sind nach bestem Wissen und Gewissen ausgebildet. Haftungsansprüche gegen die Guides können nicht geltend gemacht werden.

§9 Stornierung von reservierten Bikes / Stornoregelungen

Bei nicht genutztem oder früher zurück gebrachtem Mietmaterial zahlt der Mieter den vollen Mietpreis, der im Mietvertrag eingetragen ist.

Bei Stornierung von bestelltem, bestätigten Mietmaterial aus verschiedenen Gründen (u.a. höhere Gewalt) gilt folgendes:

§9.1 Stornokosten

Eine Stornierung von bestelltem, bestätigten Mietmaterial muss schriftlich per E-Mail getätigt werden, telefonische Stornierung wird nicht angenommen.

  • bis zum 15. Tag vor Mietbeginn EUR 10,00 Stornokosten pauschal
  • bis zum 3. Tag vor Mietbeginn EUR 20,00 Stornokosten pauschal
  • Nicht abgeholtes reserviertes Material bis zum Tag des Mietbeginns:
    Stornokosten 80% des Mietpreises.

§9.2 Stornierung von bestelltem Mietmaterial für Sport65 Reisen

Sollte bei der Reisebuchung Mietmaterial bestellt worden sein, das dann nachträglich storniert wird, werden Stornokosten von EUR 10,00 erhoben.

Eine Stornierung von Material ab 3 Tage vor der Abreise wird mit 80% Stornokosten des Mietpreises berechnet.

§9.3 Erstattung aus storniertem Mietmaterial:

Stornokosten werden gemäß §9.1 und §9.2 erhoben, die Differenz zum bereits gezahlten Mietpreis wird als Gutschrift bei Sport65 ausgestellt (siehe § 5.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

§10 Rückgabe des Mietgegenstandes, Beendigung des Mietverhältnisses

  • Der Mieter hat den Mietgengenstand spätestens am Ende der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit dem Vermieter zu den Öffnungszeiten zurückzugeben.
  • Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen, das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Das Mietverhältnis kann auch fristlos vom Vermieter gekündigt werden, wenn diesem unsachgemäße und den Mietgegenstand, wie auch Dritte gefährdende Benutzung durch den Mieter bekannt wird.
  • Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
  • Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückgegeben, sind die entstandenen Schäden (z.B. Personalkosten, Mietausfall) vom Mieter zu tragen.
  • Eine vorzeitige Rückgabe an der Mietstation kann unter vorheriger Absprache mit dem Vermieter erfolgen, eine Voll- oder Teilerstattung des Mietpreises ist hierbei ausgeschlossen.
  • Bei Rückgabe ist der Vermieter über Mängel und Beschädigungen zu informieren.

§11 Abschließendes

Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen, Mietzeitverlängerungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.


Weinheim, Stand: 04/2022

DOWNLOAD der AGBs Sport65 Reisen