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AGB's bei Reisen (Reisebedingungen)
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AGB's im Online Shop
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Allgemeine Reisebedingungen
für Buchungen
über den Sport65 Online-Reisekatalog
1. Geltungsbereich, Identifikation
Die
nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich für
die Buchung von Reisen über das Sport65-Internetangebot. Für die
Bestellung von Waren über unseren Sport65-powderhaus Online-Katalog
gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen . Abweichende
Bedingungen gelten nur, wenn die Sport65 sportswear&reisen oHG
diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
Vertragspartner
bei der Buchung von Reisen über unseren Sport65 Online-Reisekatalog
wird die Sport 65 sportswear&reisen oHG, Bahnhofstr. 12, D-69469
Weinheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter der Registernummer HRA 431192, vertreten durch die Gesellschafter
Jürgen Sattler und Holger Dörsam.
2. Zustandekommen des Vertrages, Reisebestätigung
Die
Inhalte unseres Sport65 Online-Reisekatalog es sind lediglich die
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Erst Ihre Buchung stellt ein an
uns gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar. Eine
etwaige Bestätigung Ihrer Buchung stellt nicht die Annahme Ihres
Angebots dar. Der Reisevertrag kommt erst zu Stande, wenn wir Ihr
Angebot ausdrücklich annehmen oder Ihnen eine Urkunde über den
Reisevertrag (Reisebestätigung) zur Verfügung stellen.
Die
Reisebestätigung werden wir Ihnen gemäß § 651 a Abs. 3 BGB bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss zukommen lassen. Diese Verpflichtung
besteht jedoch gemäß § 6 Abs. 5 BGB-InfoV nicht, wenn Ihre Buchung
weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.
3. Vertragsparteien, Haftung für Mitreisende
Sollten Sie bei Ihrer Buchung weitere Reiseteilnehmer neben sich selbst
angeben, kommt der Reisevertrag auch mit allen von Ihnen angegebenen
Mitreisenden zustande. Für die Erfüllung von der Vertragspflichten
durch die Mitreisenden haften Sie wie für eigene Vertragspflichten,
wenn Sie eine hierauf gerichtete ausdrückliche oder gesonderte
Erklärung abgegeben haben.
4. Reisepreis, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Verzug, Mahnkosten
Vor Beendigung der Reise dürfen wir Zahlungen auf den Reisepreis von
Ihnen nur fordern oder annehmen, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein
im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB übergeben haben, es sei denn die Reise
dauert nicht mehr als 24 Stunden, schließt keine Übernachtung ein und
der Reisepreis beträgt maximal 75,00 ¤. Mit Erhalt des
Sicherungsscheins sind sie zur Zahlung des Reisepreises nach folgender
Maßgabe verpflichtet:
a.
Geht Ihnen der Sicherungsschein mehr als 38 Tage vor Reisebeginn zu,
sind sie verpflichtet, eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu
leisten. Diese Anzahlung wird 10 Tage nach Erhalt des Sicherungsscheins
zur Zahlung fällig. Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor
Reisebeginn zur Zahlung fällig. Abweichende Regelungen siehe
Reiseauschreibung
b. Geht Ihnen der
Sicherungsschein weniger als 38 Tage aber mehr als 28 Tage vor
Reisebeginn zu, sind sie verpflichtet, den gesamten Reisepreis bis 28
Tage vor Reisebeginn zu zahlen.
c. Geht
Ihnen der Sicherungsschein 28 Tage oder weniger vor Reisebeginn zu,
wird der gesamte Reisepreis drei Kalendertage nach Erhalt des
Sicherungsscheins spätestens jedoch einen Tag vor Reisebeginn zur
Zahlung fällig.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist
der Eingang bei uns maßgebend. Sollten Sie mit einer Zahlung in Verzug
geraten, sind wir berechtigt, für jede Mahnung, die wir an Sie
verschickt haben, pauschalierte Mahnkosten in Höhe von ¤ 5,00 zu
berechnen, sofern Sie nicht nachweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Mahnkosten entstanden sind.
5. Prospektvorbehalt
Der Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, insbesondere aus der
Darstellung in unseren Prospekten und Internetausschreibungen. Daneben
wird ihr Umfang durch entsprechende Angaben in der Reisebestätigung und
unseren Allgemeinen Informationen bestimmt. Wir behalten uns jedoch
vor, unsere Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot vor Ihrer
Buchung zu ändern.
6. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss
Sollten
nach Vertragsschluss unerhebliche Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags
notwendig werden, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
worden sind, können wir diese unerheblichen Änderungen und Abweichungen
ohne weiteres vornehmen. Darunter fallen beispielsweise Änderungen der
Fahrt- und Flugzeiten, soweit sie nicht mehr als 12 Stunden betragen,
reine Umstellungen im Ablauf des Reiseprogramms oder ein Wechsel des
Skigebiets wegen Schneemangels oder Lawinengefahr. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche Ihrerseits bleiben von dieser
Änderungsbefugnis unberührt. Sollte eine erhebliche Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung notwendig werden, sind Sie gemäß § 651 a
Abs. 5 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach Zugang
unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend machen.
7. Preisänderungen nach Vertragsschluss
Sollten
sich nach Vertragsschluss die Beförderungskosten oder die Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, erhöhen oder
eine Änderung der die Reise betreffenden Wechselkurse zu einer
Kostenerhöhung führen, behalten wir uns vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Reisepreis angemessen nach folgender Maßgabe zu erhöhen.
a.
Sollte nach Vertragsschluss eine Erhöhung der Beförderungskosten
eintreten, werden wir den Erhöhungsbetrag durch die Zahl der von den
Reiseteilnehmern im vorgesehenen Beförderungsmittel gebuchten
Sitzplätze dividieren und den so ermittelten Kostenanteil auf den
Reisepreis jedes Mitreisenden aufschlagen, der einen Sitzplatz gebucht
hat. Sollten Sie die Reise als Gruppe gebucht haben, erhöht sich der
mit Ihnen im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis um den Betrag, der dem
Produkt der von Ihnen gebuchten Sitzanzahl und dem auf den gebuchten
Einzelsitz entfallenden Kostenanteil entspricht.
b.
Sollte sich nach Vertragsschluss eine Kostenerhöhung wegen einer
Anhebung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der
die Reise betreffenden Wechselkurse ergeben, werden wir den
Erhöhungsbetrag auf sämtliche Mitreisende nach Köpfen verteilen und den
so ermittelten Kostenanteil auf den Reisepreis jedes Mitreisenden
aufschlagen. Sollten Sie die Reise als Gruppe gebucht haben, erhöht
sich der mit Ihnen im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis um den
Betrag, der dem Produkt der Zahl Ihrer Gruppenmitglieder und dem auf
jeden Mitreisenden entfallenden Kostenanteil entspricht.
Sollte eine nachträgliche Änderung des Reisepreises notwendig werden,
werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren. Eine Erhöhung des
Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Außerdem muss Ihnen unsere Erhöhungserklärung spätestens bis zum 21.
Tage vor dem geplanten Abreisetermin zugegangen sein.
Sollten wir die Preise nachträglich um mehr als 5 % erhöhen, sind Sie
gemäß § 651 a Abs. 5 BGB berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte müssen Sie
unverzüglich nach Zugang unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns
gegenüber geltend machen.
8. Rücktritt durch den Reisenden
Vor
Reisebeginn können Sie jederzeit von der Reise zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform und ist an unsere unter
Ziffer 1 der Allgemeinen Reisebedingungen angegebenen Kontaktdaten zu
übermitteln. Sollten
Sie den Rücktritt erklären, sind wir berechtigt, eine angemessene
Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung können wir gem. § 651 i
Abs. 3 BGB unter Berücksichtigung unserer gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und unseres durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen gewöhnlich möglich Erwerbs als Vomhundertsatz des
Reisepreises fordern. Die konkrete Höhe der pauschalen
Entschädigungsleistung können Sie den Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote entnehmen. Soweit dort keine Angaben vorhanden sind, gelten
folgende pauschale Entschädigungsleistungen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
bei Reiseantritt 90 % des Reisepreises
Entscheidend
für die Berechnung der pauschalen Entschädigungsleistung ist der Zugang
Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Sie sind jedoch nicht verpflichtet,
die pauschalierte Entschädigungen an uns zu leisten, wenn Sie
nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Uns bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein
Entschädigungsanspruch entstanden ist, der die vorgenannten Pauschalen
übersteigt.
9. Reiserücktrittskostenversicherung
Um
die mit einem Rücktritt verbundenen Stornokosten zu vermeiden,
empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte beachten Sie, dass diese in
den von uns genannten Reisepreisen nicht enthalten ist. Sie können
diese jedoch direkt bei der Buchung oder auch noch später abschließen,
soweit ein späterer Abschluss in der vom Versicherer angegebenen Frist
liegt.
10. Vertragsübertragung durch den Reisenden
Als
Reisender können Sie gemäß § 651 b Abs. 1 BGB verlangen, dass statt
Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Wir können der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Unbeschadet der Möglichkeit dieses Verlangen bis zum
Reisebeginn ausüben zu können, sind sie nach Treu und Glauben
verpflichtet, die Ersetzung so rechtzeitig geltend zu machen, dass uns
die Möglichkeit bleibt, den Ersatzteilnehmer und die Voraussetzung für
das Bestehen unseres Widerspruchsrecht zu prüfen.
Sollte der
Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintreten, haften Sie mit ihm gemeinsam
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch seinen Eintritt
entstehenden Mehrkosten. Als Mehrkosten können wir insbesondere eine
Entschädigung für unseren zusätzlichen Aufwand mit der
Vertragübertragung verlangen. Wobei wir nach unserer Wahl den
tatsächlich angefallenen Aufwand oder eine pauschale Bearbeitungsgebühr
in Höhe von ¤ 20,00 geltend machen können. Sie sind jedoch nicht
verpflichtet, die pauschale Bearbeitungsgebühr an uns zu zahlen, wenn
Sie nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand
entstanden ist.
11. Umbuchung durch den Reisenden
Eine
Berechtigung zur Umbuchung besteht für Sie als Reisender von Gesetzes
wegen nicht, denn diese stellt lediglich ein Angebot auf Änderung des
Reisevertrages dar. Selbstverständlich sind wir stets bemüht, ihren
Wünschen im Zusammenhang mit der Reisegestaltung nachzukommen und auch
nachträgliche Änderungen des Reisevertrages möglich zu machen. Wir
müssen uns jedoch vorbehalten eine Änderung des Reisevertrages von der
Zahlung einen angemessenen Entgelts abhängig zu machen. Falls wir die
von Ihnen gewünschte Umbuchung ohne gesondert vereinbartes Entgelt
vornehmen können, sind wir berechtigt für den damit verbunden Aufwand
eine pauschale Bearbeitungsgebühr von ¤ 20,00 zu verlangen, wenn Sie
nicht nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand
entstanden ist.
12. Teilleistungen nicht genutzt
Sollten
Sie unsere Reiseleistungen teilweise nicht in Anspruch nehmen, besteht
kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt
beispielsweise auch, wenn Sie Ihren Skipass aufgrund einer Verletzung
oder der örtlichen Schneeverhältnisse nicht nutzen. Wir werden uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen,
soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
eine Erstattung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen
unzulässig ist. Es gelten jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Leistungsträger.
13. Fristlose Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sollten
Sie die Durchführung der Reise trotz einer vorausgegangenen Abmahnung
nachhaltig stören oder in derart erheblichem Maß gegen den Reisevertrag
verstoßen, dass eine Fortsetzung für uns unzumutbar erscheint, sind wir
berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer
berechtigten fristlosen Kündigung bleiben Sie zur Zahlung des vollen
Reisepreises verpflichtet, soweit wir durch Ihre Kündigung keine
Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der von Ihnen
nicht mehr in Anspruch genommenen Leistung Vorteile erlangt haben.
14. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird
die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können
sowohl Sie als Reisende/r als auch wir als Reisveranstalter den Vertrag
gemäß § 651 j BGB kündigen.
Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt
gekündigt, verlieren wir als Reiseveranstalter den Anspruch auf den
vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
Als Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung
des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der Vertrag die
Rückbeförderung umfasste, werden wir Sie insbesondere
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von
Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
Ihnen zur Last.
15. Rücktritt durch den Reiseveranstalter wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Sollte
die von uns ausgeschriebene oder behördlich festgelegte
Mindestreiseteilnehmerzahl bis 14 Tage vor Reiseantritt nicht erreicht
werden, sind wir nach entsprechendem Hinweis in der Reiseausschreibung
und der Reisebestätigung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.
Unsere Rücktrittserklärung muss Ihnen also spätestens bis zum 15 Tag
vor Reisebeginn zugegangen sein. Den angezahlten Reisepreis erhalten
Sie in diesem Fall unverzüglich zurück.
16. Haftungsausschluss
Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körper, Leben,
Gesundheit oder Ihr Recht in der sexuellen Selbstbestimmung betreffen,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit wir Ihren Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder soweit
wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir den Schaden durch
Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten verursacht haben.
Kardinalpflichten sind beispielsweise Ihre Beförderung und
Unterbringung sowie unsere Hinweis-, Aufklärungs- und
Organisationspflichten.
Wir haften nicht für Schäden, die auf Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Fremdleistungen zurückzuführen sind, wenn wir Ihnen
diese Fremdleistungen lediglich vermittelt haben, es sei denn, in der
Vermittlung liegt eine im Reisevertrag vereinbarte Kardinalpflicht.
17. Durchsetzung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche
a. Abhilfeverlangen und Mitwirkungspflichten
Wir sind gem. § 651 c verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie
ihre zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach
dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Sollte die
Reise trotz unserer Bemühungen nicht von dieser Beschaffenheit sein,
können Sie grundsätzlich Abhilfe innerhalb angemessener Frist
verlangen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie nur mit
einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.
Unter allgemeinen Schadensminderungsgesichtspunkten sind Sie
verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um bei evtl. auftretenden
Reisestörungen etwaige Schäden zu vermeiden, gering zu halten und zur
Behebung der Störung beizutragen. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Dies ist zum einen bei der
evtl. vor Ort befindlichen Reiseleitung möglich. Sofern der
Reisevertrag keine Reiseleitung vorsieht, sollten Sie sich an den
Leistungsträger vor Ort wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch
direkt mit uns in Verbindung setzen. Unter der Rufnummer 00 49 62 01 /
18 59 51 sind wir Montag bis Freitag von 10 Uhr bis 19 Uhr und Samstag
von 10 Uhr bis 16 Uhr für Sie erreichbar.
Soweit Sie sich mit uns in Verbindung setzen, bitten wir darum, dass
Sie die im Reisevoucher/Buchungsbestätigung genannte Reisenummer und
das Reiseziel angeben.
b. Minderung
Für die Zeit, in der ein Mangel der Reise vorliegt, mindert sich der
Reisepreis für die Dauer des Mangels. Die Minderung tritt jedoch nicht
ein, soweit Sie die Mangelanzeige schuldhaft unterlassen haben.
c. Kündigung wegen Mangels
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können
Sie den Reisevertrag kündigen, wenn wir nach Ablauf einer angemessenen
Frist keine Abhilfe leisten konnten. Der Fristsetzung bedarf es nicht,
wenn uns die Abhilfe von vorneherein unmöglich ist oder wir diese
verweigert haben oder Sie ein besonderes Interesse an der Kündigung des
Vertrages darlegen können. Das gleiche gilt, wenn Ihnen die Reise
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Wie bei der Kündigung wegen höherer Gewalt
verlieren wir als Reiseveranstalter auch bei einer Kündigung wegen
Mangels den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende
Entschädigung verlangen.
Auch in diesem Fall sind wir als Reiseveranstalter verpflichtet, die
infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasst, werden wir Sie
insbesondere zurückbefördern. Die Mehrkosten fallen bei einer
mangelbedingten Kündigung uns zur Last.
d. Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz
wegen Nichterfüllung von uns verlangen, es sei denn, dass wir den
Mangel der Reise nicht zu vertreten haben.
e. Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche wegen eines Reisemangels müssen Sie innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber
geltend machen. Sollten Sie diese Frist versäumen, können Sie die
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren.
Ihre Ansprüche wegen Reisemängel verjähren innerhalb von einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte.
18. Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Blacklist)
Die
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie
sämtliche im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, sind wir verpflichtet,
Ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird. Sobald uns die Fluggesellschaft, die den Flug
durchführen wird, bekannt ist, werden wir Sie über deren Identität
informieren. Gleiches gilt für den Fall, dass die ausführende
Fluggesellschaft wechselt.
Die sog. Blacklist ist unter anderem auf folgender Internetseite abrufbar: www.ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm
19. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wenn
Sie Angehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften sind, in
dem die Reise angeboten wird, sind wir verpflichtet, Sie über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Sollten Sie einem anderen Staat angehören, können Sie
sich bei dem für Sie zuständigen Konsulat Auskunft erteilen lassen.
Unsere Informationspflicht ändert nichts daran, dass Sie dafür
verantwortlich sind, sich die notwendigen Reisedokumente zu beschaffen
und mitzuführen und evtl. erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung
von Zoll und die Visavorschriften zu beachten.
20. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Sie
sind nicht befugt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen gegenüber der Sport65 sportswear&reisen
oHG aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte können Sie nur geltend machen,
soweit diese auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
21. Anwendbares Recht
Das
Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sollten
Sie uns gegenüber einen Anspruch im Ausland gerichtlich geltend machen
und sich unsere Haftung dem Grunde nach aus zwingendem ausländischem
Recht ergeben, findet bezüglich des Haftungsumfangs und sonstiger
Rechtsfolgen dennoch ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
22. Hinweise zur Nutzung der Homepage
Für die Nutzung der Homepage der Sport65 sportswear&reisen oHG und der darin bereitgestellten Informationen gelten die ins Impressum aufgenommenen Hinweise, die sie auf unserer Website einsehen können.
23. Eintragungen im Gästebuch
Eintragungen
in unserem Gästetagebuch geben ausschließlich die Meinung des
Verfassers wieder. Die Inhalte stimmen nicht unbedingt mit der
Auffassung der Sport65 sportswear&reisen oHG überein.
Sollten
Sie eine Eintragung in unserem Gästebuch vornehmen oder dort Bilder
einstellen oder uns Bilder zum Einstellen überlassen, übertragen Sie
der Sport65 sportswear&reisen oHG eine zeitlich und örtlich
unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung Ihres
Eintrags oder Ihrer Bilder für jegliche Zwecke online wie offline für
den gesamten Zeitraum, in dem Sie Urheberrechtsinhaber sind. Die
Sport65 sportswear&reisen oHG ist insbesondere berechtigt, den Text
auch ohne Angabe des Verfassers oder des von Ihnen genutzten Synonyms
zu verwenden und ihn zu kürzen. Gleiche gilt sinngemäß für Bilder. Die
Sport65 sportswear&reisen oHG ist weiterhin berechtigt, Ihren
Eintrag oder Ihre Bilder nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum
auf ihrer Homepage anzuzeigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen
über den Sport65-powderhaus Online - Katalog
1. Geltungsbereich, Identifikation
Die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich
für die Bestellung von Waren über unseren Sport65-powderhaus
Online-Katalog. Für die Buchung von Reisen über das
Sport65-Internetangebot gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen.
Vertragspartner bei Bestellungen über den Sport65-powderhaus
Online-Katalog wird die Sport 65 sportswear&reisen oHG, Bahnhofstr.
12, D-69469 Weinheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter der Registernummer HRA 431192, vertreten durch die
Gesellschafter Jürgen Sattler und Holger Dörsam.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn die Sport65 sportswear&reisen oHG diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die
Inhalte unseres Sport65-powderhaus Online-Katalog es sind lediglich die
Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Erst Ihre Bestellung stellt ein
an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Eine
etwaige Bestätigung Ihrer Bestellung stellt nicht die Annahme Ihres
Angebots dar. Ein Kaufvertrag über Waren, die in unserem
Sport65-powderhaus Online-Katalog eingestellt sind, kommt erst zu
Stande, wenn wir die bestellte Ware an Sie ausgeliefert oder das
Zustandekommen des Vertrages ausdrücklich in Textform bestätigt haben.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die
Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in
Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Die Frist beginnt ebenso
wenig vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist
zur richten an:
Sport 65 Sportswear& Reisen OHG
Bahnhofstr. 12
D-69469 Weinheim
E-Mail: info@sport65.de
Tel: +49 (6201) 185951
Fax: +49 (6201) 185953
Widerrufsfolgen
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa in Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paktversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware
der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden
Sache einen Betrag von ¤ 40,00 nicht übersteigt, oder wenn Sie bei
einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Adresse.
Lieferfristen sind unverbindlich, wenn nicht ausnahmsweise ein
bestimmter Liefertermin zugesagt wurde. Kosten für Lieferung und
Versand haben wir auf unserer Homepage unter dem Link Lieferkosten hinterlegt.
5. Gewährleistungsbedingungen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Deshalb
begründen Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäßen
Gebrauch oder mangelnde bzw. falsche Pflege zurückzuführen sind, keine
Gewährleistungsansprüche.
Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
Unabhängig
von Ihren Gewährleistungsansprüchen wegen etwaiger Mängeln bzw. über
diese hinaus haftet die Sport65 sportswear&reisen oHG Ihnen
gegenüber für sämtliche Schäden die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung auftreten, unabhängig davon, ob diese auf einer
Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung beruhen, nach folgender
Maßgabe.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach
dem Produkthaftungsgesetz, Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit einer Ware, arglistigem Verschweigen eines Mangels der
bestellten Ware sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit haftet die Sport65 sportswear&reisen oHG
uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht wurden und nicht in den
Anwendungsbereich des vorangegangenen Absatzes fallen, haftet die
Sport65 sportswear&reisen oHG nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den
typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. In allen übrigen Fällen
einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Sport65
sportswear&reisen oHG ausgeschlossen. Soweit die Haftung für die
Sport65 sportswear&reisen oHG ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sport65 sportswear&reisen oHG.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Sie
sind nicht befugt, mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen gegenüber der Sport65 sportswear&reisen
oHG aufzurechnen. Zurückbehaltungsrechte können Sie nur geltend machen,
soweit diese auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
9. Anwendbares Recht, Wirksamkeit des Vertrages
Das Vertragsverhältnis unterliegt Deutschem Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine der Vertragsregelungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsregelungen
davon unberührt.
10. Umsatzsteuer
Sämtliche Preisangaben beinhalten die zur Zeit in Deutschland gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
11. Hinweise zur Nutzung der Homepage
Für
die Nutzung der Homepage der Sport65 sportswear&reisen oHG und der
darin bereitgestellten Informationen gelten die ins Impressum
aufgenommenen Hinweise, die sie auf unserer Website einsehen können.
12. Eintragungen im Gästebuch
Eintragungen in unserem Gästetagebuch geben ausschließlich die Meinung
des Verfassers wieder. Die Inhalte stimmen nicht unbedingt mit der
Auffassung der Sport65 sportswear&reisen oHG überein.
Sollten Sie eine Eintragung in unserem Gästebuch vornehmen oder dort
Bilder einstellen oder uns Bilder zum Einstellen überlassen, übertragen
Sie der Sport65 sportswear&reisen oHG eine zeitlich und örtlich
unbeschränkte und ausschließliche Lizenz zur weiteren Verwendung Ihres
Eintrags oder Ihrer Bilder für jegliche Zwecke online wie offline für
den gesamten Zeitraum, in dem Sie Urheberrechtsinhaber sind. Die
Sport65 sportswear&reisen oHG ist insbesondere berechtigt, den Text
auch ohne Angabe des Verfassers oder des von Ihnen genutzten Synonyms
zu verwenden und ihn zu kürzen. Gleiche gilt sinngemäß für Bilder. Die
Sport65 sportswear&reisen oHG ist weiterhin berechtigt, Ihren
Eintrag oder Ihre Bilder nicht oder nur für einen begrenzten Zeitraum
auf ihrer Homepage anzuzeigen.
Stand August 2009
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